Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 8. SARS-CoV-2-EindV)

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3. Verordnung zur Änderung der 8. Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung hat mit einer weiteren Änderungsverordnung zur 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung den Beschluss von Bund und Ländern umgesetzt.    Die Dritte Verordnung zur Änderung der Achten Eindämmungsverordnung gilt vom 1. - 20. Dezember 2020
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Sachsen-Anhalt geht ab Mittwoch in den Lockdown

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Sachsen-Anhalt geht am Mittwoch in den Lockdown. Der Einzelhandel schließt ab 16. Dezember 2020, Ausnahmen sind u. a.der Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, aber auch Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen. DiePräsenzpflicht an Schulen wird weitestgehend aufgehoben; Kindertagesstätten gehen in den Notbetrieb. Das hat dasKabinett heute beschlossen. ...
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Neunte Verordnungüber Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung –9. SARS-CoV-2-EindV)

Die Risiken der COVID-19-Pandemie erfordern ein neues gesellschaftliches Verständnis des sozialen Umgangs, eine bedarfsgerechte Informationskultur sowie eine stärkere Selbstbeobachtung und Selbstdisziplin.

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Zweite Verordnung zur Änderung der Neunten Verordnung

Aufgrund von § 32 Satz 1 und § 54 Satz 1 in Verbindung mit § 28 a Abs.1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl.IS.1045), zuletzt geändert durch Artikel 4 a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl.IS.3136), wird verordnet:

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Elfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung

Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 28, 28a, 29, 30 Abs. 1 Satz 2 und 30 Abs. 6 des Infektions­schutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl.IS.1045), zuletzt geändert durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl.IS.3136), wird verordnet:

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Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Aufgrund von § 32 Satz 1 und § 54 Satz 1 in Verbindung mit § 28a Abs. 1 des
Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397), wird verordnet:

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Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 10. März im Lockdown

Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 10. März im Lockdown. Das Bundesland setzt damit die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder um.  Die Maßnahmen sind notwendig, um trotz eines rückläufigen Infektionsgeschehens die Ausbreitung der neuen ansteckenden Virus-Mutationen einzudämmen und die Infektionszahlen weiter zu senken.  ...
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10. Corona-Eindämmungsverordnung

Ab 8. März gilt die 10. Corona-Eindämmungsverordnung.

Zu den Details: 

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11. Corona-Eindämmungsverordnung

Das Land Sachsen-Anhalt hat die 11. Corona-Eindämmungsverordnung veröffentlicht. Die wesentlichen Punkte im Überblick: Kontaktbeschränkung: 5 Personen aus 2 Haushalten Termin-Einkauf möglich Modellprojekte für vorsichtige Öffnungen in Kommunen  Kommunen können bei steigenden Inzidenzen Einschränkungen erlassen Aufgrund des nach wie vor hohen ...
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12. Corona-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung hat heute die 12. Corona-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen. Danach sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorsichtige Öffnungsschritte möglich. Das betrifft vor allem Pflegeeinrichtungen und Angebote im Freien, wie Kulturbereich, Außergastronomie und Schwimmbäder. Die neue Verordnung tritt am Samstag, 8. Mai, in Kraft und ...
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Neue Corona-​Eindämmungsverordnung: Sachsen-​Anhalt lockert für Landkreise mit Inzidenz unter 35

Sachsen-Anhalt setzt Lockerungen der Corona-Regelungen um
Angesichts des rückläufigen Infektionsgeschehens hat Sachsen-Anhalts Landesregierung weitere Öffnungsschritte beschlossen. Voraussetzung für die nächsten Lockerungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist eine stabile Inzidenz von unter 35 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohnern an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Die geänderte 13. ...
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Vierzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

+++ Sachsen-Anhalt nimmt zahlreiche Corona-Einschränkungen zurück +++ Am 17.06.2021 trat die 14. Eindämmungsverordnung in Kraft Für alle Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterricht. Die Kontaktbeschränkung soll über die Empfehlung sich nicht mit mehr als 10 ...
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12. Corona-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung hat heute die 12. Corona-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen. Danach sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorsichtige Öffnungsschritte möglich. Das betrifft vor allem Pflegeeinrichtungen ... weiter lesen

11. Corona-Eindämmungsverordnung

Das Land Sachsen-Anhalt hat die 11. Corona-Eindämmungsverordnung veröffentlicht. Die wesentlichen Punkte im Überblick: Kontaktbeschränkung: 5 Personen aus 2 Haushalten Termin-Einkauf möglich Modellprojekte für ... weiter lesen
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