Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 28, 28a, 29, 30 Abs. 1 Satz 2 und 30 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl.IS.1045), zuletzt geändert durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 ... weiter lesen
Aufgrund von § 32 Satz 1 und § 54 Satz 1 in Verbindung mit § 28 a Abs.1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl.IS.1045), zuletzt geändert durch Artikel 4 a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl.IS.3136), wird ... weiter lesen
Die Risiken der COVID-19-Pandemie erfordern ein neues gesellschaftliches Verständnis des sozialen Umgangs, eine bedarfsgerechte Informationskultur sowie eine stärkere Selbstbeobachtung und Selbstdisziplin.
Sachsen-Anhalt geht am Mittwoch in den Lockdown. Der Einzelhandel schließt ab 16. Dezember 2020, Ausnahmen sind u. a.der Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, aber auch Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen. ... weiter lesen
Die Landesregierung hat mit einer weiteren Änderungsverordnung zur 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung den Beschluss von Bund und Ländern umgesetzt.
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Achten ... weiter lesen
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