Praktikum bei der Stadt Halberstadt

Praktikumsstellen der Stadt Halberstadt im Download

1.     Pflichtpraktika

Was bietet die Stadt Halberstadt an?

Ausschließlich unentgeltliche Pflichtpraktika im Rahmen einer schulrechtlichen oder hochschulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie.

Ausgeschlossen ist jede Art freiwilliger Praktika und Orientierungspraktika.

Wer kann sich bewerben?

Für ein Praktikum kann sich bewerben, wer sich z.B. in einem Studium, einer Maßnahme, einer Umschulung oder einer Ausbildung befindet, in dem/der die Absolvierung eines Praktikums verpflichtend Bestandteil ist.

Die Notwendigkeit muss vom Bewerber nachgewiesen werden. Dafür ist ein entsprechender Nachweis der Bewerbung beizufügen. Dieser Nachweis kann eine Bestimmung sein im Rahmen:

  • eines Hochschulgesetzes
  • einer Studien- bzw. Prüfungs-/Praktikumsordnung (bei Studierenden)
  • einer Zulassungsordnung
  • von Kooperationsverträge
  • von dualen Studiengängen
  • einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie.

Die Aufzählung ist auf Grund der diversen Möglichkeiten nicht abschließend. Die Voraussetzungen werden in jedem Einzelfall geprüft.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Sie ein Praktikum möglich wäre, informieren Sie sich. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.

In welchen Bereichen kann ein Praktikum durchgeführt werden?

Generell sind alle Bereiche der Stadtverwaltung für Praktikanten offen. Einen Überblick bietet Ihnen das Organigramm der Stadt Halberstadt.

Ein Praktikumsplatz kann jedoch nur vergeben werden, wenn auch Kapazitäten vorhanden sind. Dies wird für jede eingehende Bewerbung geprüft. Eine pauschale Zusage erfolgt somit nicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • konkrete Angabe zum Zeitraum (Beginn und Ende mit Datum benennen)
  • Einsatzwunsch (wenn vorhanden)
  • Nachweis über die Notwendigkeit des Praktikums (s. oben)
  • bei Studierenden eine Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des
    Praktikums

Wann muss ich mich bewerben?

Zwischen dem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen und des Beginn des Praktikums sollten im Idealfall mindestens 6 Wochen Zeit für die Bearbeitung (Prüfung der Verfügbarkeit eines Praktikumsplatzes) liegen.

2.     Schülerpraktikum

Ein Schülerpraktikum ist bei der Stadt Halberstadt im Tiergarten, in der Feuerwehr, in den Museen sowie in der Bibliothek möglich.

Wer bei der Stadt Halberstadt ein Schülerpraktikum im Rahmen der Schulzeit machen möchte, kann sich an die Personalabteilung der Stadt Halberstadt wenden.

Praktika in Kindereinrichtungen

Befinden Sie sich in einer Ausbildung, Umschulung oder einer Weiterbildung an einer berufsbildenden Schule können Sie das Praktikum in den städtischen Kindereinrichtungen ableisten, wenn Sie sich in einer Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in, Sozialassistenten oder Erzieher/in befinden.

Einzureichende Unterlagen

  • Formular der Praktikumsvereinbarung des Bildungsträgers
  • erweitertes Führungszeugnis, welches nicht älter als 5 Jahre sein darf
  • Nachweis der Impfungen (Hepatitis, Masern, Mumps, Röteln, Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung)

In der Verwaltung können Sie ein einjähriges Praktikum im Rahmen der Fachoberschule in der Verwaltung absolvieren, dabei sind Sie an 3 Tagen im Praktikum und an 2 Tagen in der Schule.

3.     Studienbegleitendes Praktikum

Studenten ist es möglich, ein Praktikum bei der Stadt Halberstadt zu absolvieren und die im Studium erworbenen Kenntnisse zu festigen oder zu intensivieren.

Bewerbungsunterlagen:

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • konkreter Zeitraum des Praktikums
  • Einsatzwunsch  - Organigramm der Stadt Halberstadt 
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Leistungsnachweis

Beachten Sie jedoch, dass die Einsatzmöglichkeiten aufgrund der begrenzten Anzahl an Arbeitsplätzen sowie den Einsatz von Auszubildenden der Stadt Halberstadt auch zeitlich entsprechenden Einschränkungen unterliegen. Das Praktikum wird nicht vergütet.

Abschließender Hinweis

Bei Praktikantinnen und Praktikanten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zum Vertragsabschluss ein Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigter mitzubringen.

Ansprechpartner

Fachbereich Allgemeine Verwaltung
Personalabteilung

Britta Piechotta
Domplatz 49
38820 Halberstadt

E-Mail halberstadt@halberstadt.de 

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