Wie wird die Schiedsstelle tätig?
Die Schiedsstelle wird auf schriftlichen Antrag einer an der Streitigkeit beteiligten Person tätig.
Grundsätzlich ist die Schiedsstelle zuständig, in deren Bezirk die gegnerische Person wohnt.
Für die Tätigkeit der Schiedsstelle entstehen Gebühren. So wird für das Schlichtungsverfahren eine Gebühr von 25 EUR erhoben, kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 50 EUR.
Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr auf höchsten 75 EUR erhöht werden.