Vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages im Sanierungsgebiet

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme Halberstadt Innenstadt wurde im Jahr 1991 mit dem Beschluss über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet begonnen. Mit einer Größe von 91 ha umfasst es im Wesentlichen die Altstadt von Halberstadt, aber auch angrenzende Bereiche im Stadtzentrum. Nach nunmehr 26 Jahren ist der Abschluss der Sanierungsmaßnahme absehbar, in 3-4 Jahren wird mit der offiziellen Aufhebung des Sanierungsgebietes gerechnet, was mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen per Bescheid verbunden ist.


Es besteht die Möglichkeit, schon jetzt eine freiwillige Vereinbarung mit der Stadt über die vorzeitige Ablöse des Ausgleichsbetrages abzuschließen.

 

Bis zum 31.12.2016 bestand die Möglichkeit mit einem Abschlag von 10 % den Ausgleichsbetrag vorzeitig zu entrichten. Ein Beschluss des Stadtrates vom 11.05.2017 gab nochmals die Gelegenheit bei einer vorzeitigen vollständigen Zahlung des Ausgleichsbetrages bis zum 31.12.2017 einen Abschlag in Anspruch nehmen zu können.

Mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2017 gibt es letztmalig die Gelegenheit auf einen Nachlass bei vorzeitiger Ablösung des Ausgleichsbetrages.
Wer sich bis zum 31.12.2018 zu einer vorzeitigen Zahlung entschließt, dem wir ein Abschlag in Höhe von 6,5 %, bei Zahlung bis 31.12.2020 wird ein Abschlag von 5 % auf den zu entrichtenden Ausgleichsbetrag gewährt. (sh. Amtsblatt Nr. 15 /2017)

Die nachfolgende Kurzinformation gibt Auskunft für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet.

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