11. Corona-Eindämmungsverordnung
Das Land Sachsen-Anhalt hat die 11. Corona-Eindämmungsverordnung veröffentlicht. Die wesentlichen Punkte im Überblick:
- Kontaktbeschränkung: 5 Personen aus 2 Haushalten
- Termin-Einkauf möglich
- Modellprojekte für vorsichtige Öffnungen in Kommunen
- Kommunen können bei steigenden Inzidenzen Einschränkungen erlassen
Aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens und der hohen Verbreitung von Virus-Mutationen können abgesehen von den Modellprojekten derzeit landesweit keine weiteren Öffnungsschritte erfolgen. Sachsen-Anhalt wird zudem die Testungen auf das Corona-Virus ausweiten. Das Land stellt den Schulen und Kindertageseinrichtungen Selbsttests zur Verfügung.
Die 11. Eindämmungsverordnung tritt am Montag, 29. März, in Kraft und gilt bis einschließlich 18. April 2021.
Die Pressemitteilung zur 11. Verordnung: https://lsaurl.de/11VOPM
Die 11. Verordnung nachlesen:
https://lsaurl.de/11VOunterschrFassung
Zentrale Corona-Plattform: www.coronavirus.sachsen-anhalt.de
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende!
Bitte, bleiben Sie gesund!
Ihr Team Sachsen-Anhalt .de