12. Corona-Eindämmungsverordnung
Die Landesregierung hat heute die 12. Corona-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen. Danach sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorsichtige Öffnungsschritte möglich. Das betrifft vor allem Pflegeeinrichtungen und Angebote im Freien, wie Kulturbereich, Außergastronomie und Schwimmbäder. Die neue Verordnung tritt am Samstag, 8. Mai, in Kraft und gilt bis einschließlich 24. Mai. Bei einer Inzidenz über 100 greift weiterhin die Bundes-Notbremse.
"Wir haben eine sehr gute Entwicklung bei unseren Inzidenzzahlen und können neue Möglichkeiten umsetzen", so Ministerpräsident Reiner Haseloff.
Unter Einhaltung der Hygieneregeln und Zugangsbegrenzungen, zu denen eine Testpflicht gehört, können bei einer Inzidenz unter 100 wieder Veranstaltungen im Freien stattfinden. Die Besucherzahl ist auf 100 begrenzt, vollständig Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Zudem sind Öffnungen der Außenbereiche von Badeanstalten, Schwimmbädern und Heilbädern vorgesehen sowie touristische Aufenthalte auf Campingplätzen und Ferienwohnungen mit Selbstversorgung möglich.
In den Außenbereichen der Gastronomie können Gäste wieder bewirtet werden. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test.
Die Einkaufsregelungen sind bei einer Inzidenz unter 100 wieder wie zuvor in Sachsen-Anhalt geregelt: Das heißt, im Einzelhandel ist ein Einkauf nach Terminvereinbarung möglich, die Testpflicht würde entfallen. Das gleiche gilt für körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik und Friseur, hier ist kein Test mehr erforderlich, soweit die Inzidenz in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt regelhaft unter 100 liegt. Im Bereich des Sports kann im Freien wieder in Gruppen bis zu 25 Personen trainiert werden.
Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet, wobei die Anzahl der Angehörigen des weiteren Hausstandes die Zahl fünf nicht überschreiten darf.
Die Pressemitteilung zur 12. Corona-Eindämmungsverordnung lesen Sie hier: https://lsaurl.de/Y62v
Die Verordnung lesen Sie hier: lsaurl.de/R7ak
Zur zentralen Corona-Plattform des Landes: http://coronavirus.sachsen-anhalt.de
Bitte, bleiben Sie gesund!
Ihr Team Sachsen-Anhalt .de