10. Corona-Eindämmungsverordnung
Ab 8. März gilt die 10. Corona-Eindämmungsverordnung.
Zu den Details:
- Im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt ist ab Montag, 8. März, Terminshopping möglich.
- Die Verordnung lockert auch die bisherigen Kontaktbeschränkungen. Treffen eines Hausstandes mit einem weiteren Hausstand sind möglich, wenn der weitere Hausstand nicht mehr als fünf Personen umfasst.
- Auch im Kulturbereich folgen in diesem Schritt Öffnungen. Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser, Archive und Bibliotheken können nach entsprechender Terminbuchung besucht werden.
- Nach Friseur- und Fußpflegesalons können jetzt auch Kosmetik- und Nagelstudios sowie andere Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wieder öffnen. Gaststätten und Hotels bleiben weiter geschlossen.
- Mehr Möglichkeiten gibt es für den organisierten Sport im Freien. Hier ist im Erwachsenenbereich Training mit maximal fünf Personen möglich, im Kinder- und Jugendbereich können sogar Gruppen von bis zu 20 Personen trainieren.
- Die Regelungen gelten für das gesamte Bundesland, unabhängig vom Infektionsgeschehen in den einzelnen Landkreisen. Die Landkreise und kreisfreien Städte mit einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern sind verpflichtet, die Kontakte weiter einzuschränken.
Die Verordnung gilt bis zum 28. März.
Die Pressemitteilung: https://lsaurl.de/RyZ2
Die Verordnung zum Nachlesen: https://lsaurl.de/10EinämmungsVO
Allgemeine Informationen: http://coronavirus.sachsen-anhalt.de
Bitte, bleiben Sie gesund!
Ihr Team Sachsen-Anhalt .de
Quelle: Land Sachsen-Anhalt