Antrag Ausstellung Wahlschein Bundestagswahl-2021


Wahlen werden durch die Verwaltungen der Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag bis zwei Tage vor der Wahl (Freitag, 18.00 Uhr) schriftlich oder persönlich stellen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.

Wenn Sie für die Bundestagswahl am 26. September Briefwahlunterlagen beantragen möchten, können Sie dies hier erledigen.

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