Vierzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
+++ Sachsen-Anhalt nimmt zahlreiche Corona-Einschränkungen zurück +++
Am 17.06.2021 trat die 14. Eindämmungsverordnung in Kraft
- Für alle Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterricht.
- Die Kontaktbeschränkung soll über die Empfehlung sich nicht mit mehr als 10 Personen zu treffen geregelt werden, nicht mehr über ein Verbot. Es wird empfohlen, größere Ansammlungen möglichst zu vermeiden und sich möglichst mit einem konstanten Personenkreis und vorzugsweise im Freien zu treffen.
- Im öffentlichen Personennahverkehr wird die FFP2-Maske nicht mehr verpflichtend, nur noch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist notwendig, ebenso bei Reisebus-Fahrten.
- Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis soll mit 50 Personen gefeiert werden können, ohne dass ein negatives Testergebnis vorausgesetzt wird. Bei einer höheren Personenzahl bedarf es einer professionellen Organisation.
- Der Sport außerhalb des Vereinssports ist nun auch wieder mit mehr als einer weiteren Person oder dem eigenen Hausstand gestattet. Für den Zutritt zu Sporthallen, Schwimmhallen, Fitnessstudios oder anderen geschlossenen Räumen ist weiterhin ein Test und Anwesenheitsnachweis erforderlich.
- Ab des Inkrafttretens der 14. Eindämmungsverordnung sind weitere Lockerungen und Öffnungen bei mehr als 10 Tagen unter einer Inzidenz von 35 geplant.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung unter: https://lsaurl.de/vRBg