Förderprogramme

Stadt Halberstadt
Fachbereich Bauen/Ordnung
Abt. Hochbau - Stadterneuerung

Domplatz 49
38820 Halberstadt
Telefon: 03941 551656
e - mail: stadterneuerung@halberstadt.de 

Falls Sie im Vorfeld wissen wollen, ob die generelle Inanspruchnahme einer Förderung möglich ist, können Sie die Landesförderbroschüre mit allen derzeit gültigen Förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und ausgewählte Fördermöglichkeiten von Bund und der EU bei dem Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt unter nachfolgender Adresse anfordern.

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt
Öffentlichkeitsarbeit
Olvenstedter Straße 4
39108 Magdeburg
Telefon: 0391 5671957

1. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Halberstadt Innenstadt"

Gefördert wurden hierbei die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in privatem Eigentum sowie Maßnahmen in öffentlichen Räumen, welche der Verbesserung des Wohnumfeld und der Infrastruktur dienen, soweit sie im Geltungsbereich der Sanierungssatzung liegen.

Die Unterstützung dieser Sanierungsmaßnahmen erfolgte durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Die Städtebauliche Sanierung steht vor der Schlussabrechnung und wird im Jahr 2030 endgültig abgeschlossen. Aus diesem Grund ist es nur noch möglich Fördermittel für archäologische Voruntersuchungen zu beantragen.

Zur Beantragung dieser Mittel genügt ein formloser Antrag an:

Stadt Halberstadt
Fachbereich Bauen/Ordnung
Abteilung Hochbau - Stadterneuerung
Domplatz 49
38820 Halberstadt

2. WACHSTUM & NACHHALTIGE ERNEUERUNG

Die Zuwendungen des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.

Die geförderten Maßnahmen müssen dabei in den Fördergebieten der Stadt liegen.

Die Fördermittel können insbesondere eingesetzt werden für:

  • städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen,
  • die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen,
  • Brachenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus,
  • die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen einschließlich Grünraumvernetzung,
  • die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der

Grundversorgung,

  • die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes,
  • Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes,
  • den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur

Förderungsfähig sind außerdem Maßnahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes im privaten wie auch im öffentlichen Bereich, welche die Erhaltung und Gestaltung historischer Orts- und Stadtkerne unterstützen.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Halberstadt
Fachbereich Bauen/Ordnung
Abt. Hochbau - Stadterneuerung
Domplatz 49
38820 Halberstadt
Telefon: 03941 551656
E-mail: stadterneuerung@halberstadt.de

3. DIE LEADERREGION RUND UM DEN HUY

Informationen erhalten Sie unter Die Leaderregion Rund um den Huy (halberstadt.de)

sowie LEADER-Region Rund um den Huy - LEADER Region rund um den Huy (rund-um-den-huy.de)

 

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