Bundesfreiwilligendienst

"Im Bundesfreiwilligendienst engagieren sich gem. §1 BFDG Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern aller Generationen. Er fördert damit das lebenslange Lernen; jungen Freiwilligen bietet er die Chance des Kompetenzerwerbs und erhöht für benachteiligte Jugendliche die Chancen des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung einzubringen und weiter zu vermitteln. Die Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt arbeitsmarktneutral. Bei der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes achten die Vertragspartner auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Zentralstelle, ggf. Träger und Einsatzstelle verfolgen mit dem Freiwilligendienst gemeinsam das Ziel, soziale Kompetenz, Persönlichkeitsbildung sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen zu fördern. Die Zentralstellen oder von ihnen beauftragte Träger oder andere Stellen sorgen für die Durchführung der Bildungsseminare, in denen die Praxiserfahrungen reflektiert werden. Die Seminare ermöglichen insbesondere die Persönlichkeitsentwicklung, soziale, interkulturelle und politische Bildung, berufliche Orientierung sowie das Lernen von Beteiligung und Mitbestimmung. Sie wecken das Interesse an gesellschaftlichen Zusammenhängen."

(Originalquelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)



Dauer

Die Einsatzzeit kann flexibel gestaltet werden und die Regeldauer beträgt 1 Jahr. Es besteht die Möglichkeit, den Bundesfreiwilligendienst für maximal 2 Jahre abzuleisten, aber auch eine Dauer von 6 Monaten werden anerkannt. Die gesamte Dauer des Dienstes wird mit dem Träger des BFD vereinbart. Es gibt bestimmte Einsatzbereiche, wo nicht weniger als 1 Jahr teilgenommen werden kann, das ist z.B. der Einsatz als Rettungssanitäter oder der Einsatz im Bereich Sport, denn dort kann der Übungsleiterschein erworben werden und dieses setzt eine Teilnahme von 1 Jahr voraus. Näheres regelt das Gesetz zum BFD.


Einsatzgebiete

Einsatzgebiete werden im § 3 BfdG geregelt. Dort findet man verschiedene Bereiche um seinen Bundesfreiwilligendienst abzuleisten. Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheits- und Altenpflege, Kultur- und Denkmalpflege, Sport, Integration, Umwelt- und Naturschutz können u.a. gewählt werden.

Informationen

Weitere allgemeine Informationen zum Bundesfreiwilligendienst findet ihr auch  HIER

eBook

Kostenloser Ratgeber von vergleich.org zum Thema Bundesfreiwilligendienst
https://www.vergleich.org/bundesfreiwilligendienst/wp-content/uploads/sites/1510/Ratgeber_Bundesfreiwilligendienst.pdf. 

 

Zurück
Nach oben