Bundesfreiwilligendienst
(Originalquelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
Dauer
Die Einsatzzeit kann flexibel gestaltet werden und die Regeldauer beträgt 1 Jahr. Es besteht die Möglichkeit, den Bundesfreiwilligendienst für maximal 2 Jahre abzuleisten, aber auch eine Dauer von 6 Monaten werden anerkannt. Die gesamte Dauer des Dienstes wird mit dem Träger des BFD vereinbart. Es gibt bestimmte Einsatzbereiche, wo nicht weniger als 1 Jahr teilgenommen werden kann, das ist z.B. der Einsatz als Rettungssanitäter oder der Einsatz im Bereich Sport, denn dort kann der Übungsleiterschein erworben werden und dieses setzt eine Teilnahme von 1 Jahr voraus. Näheres regelt das Gesetz zum BFD.
Einsatzgebiete
Einsatzgebiete werden im § 3 BfdG geregelt. Dort findet man verschiedene Bereiche um seinen Bundesfreiwilligendienst abzuleisten. Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheits- und Altenpflege, Kultur- und Denkmalpflege, Sport, Integration, Umwelt- und Naturschutz können u.a. gewählt werden.
Informationen
Weitere allgemeine Informationen zum Bundesfreiwilligendienst findet ihr auch HIER
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