Aufgaben


Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte ist Anlauf- und Beratungsinstanz für die verschiedenen Lebenssituationen, insbesondere von Frauen und Mädchen. Sie ist weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Sie arbeitet im Rahmen ihrer kommunalen Zuständigkeit darauf hin, Diskriminierungen von Frauen abzubauen und das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen.

Nach § 15 Absatz 2 des Frauenfördergesetztes Sachsen-Anhalt (FrFG) hat die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte u.a. folgende Aufgaben:

  • Einbringung frauenrelevanter Anliegen und Forderungen in die Verwaltung
  • Erarbeitung von Empfehlungen und Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen
  • Initiierung von Frauenfördermaßnahmen, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Beratungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Direktes Zugangs- und Vortragsrecht bei der Behördenleitung, Beteiligung bei Vorlagen und Stellenausschreibungen
  • Sie arbeitet mit den ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Sie kann bei der Beratung und Unterstützung weiblicher Beschäftigter zu deren beruflicher Förderung und zur Vermeidung und Beseitigung von Benachteiligungen behilflich sein
  • Sie nimmt Beschwerden über sexuelle Belästigungen entgegen und berät die Betroffenen

    Weitere Aufgaben sind:
  • Vermittlung von Schutz- und Hilfsmöglichkeiten bei Gewalt gegen Frauen oder Kinder
  • Zusammenarbeit mit Fraueninitiativen, Vereinen und Verbänden, Gewerkschaften, Personalräten und sonstigen gesellschaftlich
    relevanten Gruppen
  • Zusammenarbeit mit anderen kommunalen und staatlichen Gleichstellungstellen
  • Initiierung und Unterstützung von Projekten zum Abbau von Benachteiligungen
  • Beratung und Unterstützung von LSBTIAQ*– Menschen bei Benachteiligungen aufgrund der sexuellen Orientierung


Die hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte hat die Rahmenbedingungen zu fördern, unter denen Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter möglich wird. Dies ist ein Gebot des Artikels 3 des Grundgesetzes und der Artikel 7 und 34 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt.


Neben den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten gibt es die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Diese werden gemäß § 17 Frauenfördergesetz  in allen Landesdienststellen und – einrichtungen und in jeder Kommune gewählt. Voraussetzung dafür ist die Beschäftigung von mindestens fünf Frauen in der Dienststelle.

Aufgaben und Rechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten beschreibt § 18 des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt:

Die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen die weiblichen Beschäftigten in Einzelfällen zur beruflichen Förderung und Beseitigung von Benachteiligungen. Sie arbeiten mit den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zusammen und unterrichten diese über Missstände und Benachteiligungen in der Dienststelle, die die Gleichberechtigung betreffen. Ihre Aufgaben und Rechte nach diesem Gesetz nehmen sie während der Dienstzeit wahr und üben die Aufgaben unentgeltlich aus. Die Dienststelle hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

Während die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten Teil der Dienststelle sind, fungieren die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten aufgrund ihrer Funktion eher als eine Art Interessenvertretung für die weiblichen Beschäftigten. Deshalb werden sie im Unterschied zu den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten auch nur von den weiblichen Beschäftigten gewählt.

Ansprechpartnerin extern und intern:

Andrea Schwarzloos

Stadt Halberstadt
Rathaus, 2. OG Zimmer 209
Fon 03941 55-1003
gleichstellung@halberstadt.de  

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