Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Anlauf- und Clearinstelle/
Beratungsinstanz für die verschiedenen Lebenssituationen
insbesondere von Frauen und Mädchen.

Schwerpunktthemen sind:

• Extern
° Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern
° Familie und Beruf
° Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder
° Vermittlung von Schutz- und Hilfsmöglichkeiten
° Aufzeigen vorhandener geschlechtsspezifischer Problemlagen
° Zusammenarbeit mit Fraueninitiativen, Vereinen und Verbänden,
Gewerkschaften, Personalräten und sonstigen gesellschaftlich
relevanten Gruppen
° Fördermittel vergebende Stelle für Frauenvereine
° Zusammenarbeit mit anderen kommunalen und staatlichen
Gleichstellungstellen
° Initiierung und Unterstützung von Projekten zum Abbau von
Benachteiligungen
° Öffentlichkeitsarbeit

• Intern
° berät und unterstützt vor allem die weiblichen Beschäftigten der
Stadtverwaltung zu deren beruflichen Förderung und Beseitigung
von Benachteiligungen
° arbeitet innerhalb der Stadtverwaltung entsprechend
nach §15 Abs. 2 bis 4 i.V.m. §18a des gültigen 
Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen- Anhalt

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