Schlichten statt richten - Schiedsstellen der Stadt Halberstadt

In der Stadt Halberstadt bestehen vier Schiedsstellen, die im vorgerichtlichen Schlichtungsverfahren tätig werden.

Die auf kommunaler Ebene eingerichteten Schiedsstellen sind neben Notaren und Rechtsanwälten zur Durchführung von außergerichtlichen obligatorischen Schlichtungsverfahren auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 17.05.2001 zuständig.

Die Schiedsstelle ist eine Einrichtung zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher und strafrechtlicher Art.

Das vor der Schiedsstelle durchzuführende Schlichtungsverfahren hat das Ziel, einen Vergleich herbeizuführen, also den Betroffenen zu einer Einigung zu verhelfen.

Die Verhandlung einer Rechtsstreitigkeit vor der Schiedsstelle hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist.

Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsstelle ist

  • schnell bearbeitet - auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit
  • kostengünstig
  • führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass das Ergebnis der Verhandlung von Dauer ist, da keine Partei "gewinnt" oder "verliert"
     

AUFGABEN

VERFAHRENSWEISEN
(Wie wird die Schiedsstelle tätig?)

SCHIEDSSTELLEN IM GEBIET DER STADT HALBERSTADT
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