Neunte Verordnungüber Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung –9. SARS-CoV-2-EindV)
Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung — 8. SARS-CoV-2-EindV)
Sachsen-Anhalt geht am Mittwoch in den Lockdown. Der Einzelhandel schließt ab 16. Dezember 2020, Ausnahmen sind u. a.der Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, aber auch Reformhäuser, Apotheken und Tankstellen. ... weiter lesen
Die Landesregierung hat mit einer weiteren Änderungsverordnung zur 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung den Beschluss von Bund und Ländern umgesetzt.
Die Dritte Verordnung zur Änderung der Achten ... weiter lesen