Formulare der Stadt Halberstadt zur Thematik Bauen

Genehmigungsfreistellung

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen unter den Voraussetzungen des § 61 BauO LSA – Freistellungsverfahren – der Erklärung der Gemeinde auf Verzicht zur Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens.

Diese Erklärung hat nicht den Charakter einer Baugenehmigung.

Die Genehmigungsfreistellung von Vorhaben nach § 61 BauO LSA setzt zwingend voraus, dass die im § 61 Absatz 2 BauO LSA aufgeführten Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt sind.

Sie entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden.

  - Formular –

Mit dem Antrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen (2-fach).
Der Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein.

 - Formular –

Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung

Von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 66 BauO LSA in Verbin-dung mit § 31 BauGB können Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden.

 - Formular –

Antrag auf Genehmigung nach den Gestaltungssatzungen

nach den Erhaltungssatzungen und nach den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten

- Formular -

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Stadt Halberstadt
4.2 Stadtplanung


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