Formulare der Stadt Halberstadt zur Thematik Bauen
Genehmigungsfreistellung
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen unter den Voraussetzungen des § 61 BauO LSA – Freistellungsverfahren – der Erklärung der Gemeinde auf Verzicht zur Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens.
Diese Erklärung hat nicht den Charakter einer Baugenehmigung.
Die Genehmigungsfreistellung von Vorhaben nach § 61 BauO LSA setzt zwingend voraus, dass die im § 61 Absatz 2 BauO LSA aufgeführten Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt sind.
Sie entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden.
- Formular –
Mit dem Antrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen (2-fach).
Der Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein.
- Formular –
Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 66 BauO LSA in Verbin-dung mit § 31 BauGB können Ausnahmen und Befreiungen zugelassen werden.
- Formular –
Antrag auf Genehmigung nach den Gestaltungssatzungen
nach den Erhaltungssatzungen und nach den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
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4.2 Stadtplanung
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