Verkehrskontrolle in der Bleichstraße

Mit Inkrafttreten der „Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung“ wurden die gesetzlichen Bestimmungen für die Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen von 30 km/h an schutzbedürftigen Einrichtungen (Schulen/Seniorenheime/Kindergärten, Krankenhäuser) erweitert.

Die Neureglung war für die Stadt Halberstadt als örtliche Straßenverkehrsbehörde Anlass im Einvernehmen mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger eine temporäre Geschwindigkeitsreduzierung von 30 km/h im Bereich der Bleichstraße in der Zeit Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr vor der Schule und vor dem Seniorenheim anzuordnen.

Die Überwachung an Schulstandorten und schutzbedürftigen Einrichtungen ist eine ganzjährige Aufgabe der Polizei und der Stadt Halberstadt als kommunale Überwachungsbehörde.

Am Standort fanden seit der Umsetzung der Beschilderung am 13.02.2019 zwei Kontrollen der Stadt Halberstadt statt.

Die erste Messung wurde am 20.09.2019 in der Zeit von 07:07 bis 08:30 Uhr durchgeführt. Während dieser Zeit befuhren 491 Fahrzeuge diesen Straßenabschnitt. 13 Fahrzeugführer haben sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit gehalten. Alle Verstöße bewegten sich im Verwarnungsgeldbereich.

Im Ergebnis der zweiten Messung am 24.10.2019 in der Zeit von 13:25 Uhr bis 16:00 Uhr hielten sich bei 763 Durchfahrten insgesamt 122 Fahrzeugführer nicht an die Höchstgeschwindigkeit. Die Höchstgeschwindigkeit von 2 Fahrzeugführern wurde mit 54 km/h gemessen.

Für diesen Verstoß haben die Fahrzeugführer mit einer Geldbuße von 80 Euro + Gebühren und Auslagen, ein Eintrag von 1 Punkt zu rechnen.

Das Resultat bewegt die Messbeamten zu weiteren Einsätzen.

 

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle / 30.10.2019

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