Nutzung städtischer Schulungs- und Beratungsräume in Halberstadt
Die Stadt Halberstadt stellt ausgewählte Schulungs- und Beratungsräume sowie Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortsteilen nicht nur für eigene dienstliche Zwecke, sondern auch für externe Nutzungen zur Verfügung.
Nutzung für kulturelle und soziale Zwecke
Vereine, Institutionen und vergleichbare Gruppen können auf Antrag städtische Räumlichkeiten für kulturelle und soziale Veranstaltungen nutzen. Voraussetzung ist, dass keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt werden – insbesondere darf kein Eintritt erhoben werden. In diesen Fällen kann auf ein Nutzungsentgelt verzichtet werden. Über eine entsprechende Ausnahme entscheidet der Oberbürgermeister. Die Beantragung erfolgt formlos schriftlich und wird durch die Abteilung Stadtmarketing, Tourismus, Kultur geprüft.
Bitte beachten Sie: Eine Nutzung durch politische Parteien, Organisationen oder vergleichbare Einrichtungen ist ausgeschlossen.
Private Nutzung in den Ortsteilen
Für private Anlässe (z. B. Familienfeiern) können ausschließlich Räume in den Ortsteilen Emersleben, Kl. Quenstedt, Athenstedt, Langenstein, Aspenstedt und Sargstedt angemietet werden. Die Entscheidung über die Vergabe liegt beim zuständigen Ortsbürgermeister. Auch hier ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich. Es gilt die Entgeltordnung der Stadt Halberstadt. Die Nutzung wird durch einen Mietvertrag geregelt.
Weitere Informationen
Alle Regelungen zur Nutzung, Zuständigkeit und Antragstellung sind in der aktuellen Dienstanweisung zusammengefasst. Diese steht hier als Download zur Verfügung.