Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen
Leistungsbeschreibung
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Anträge / Formulare
- Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.
Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Finanzamt Quedlinburg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 UhrAngaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- +49 3946 529-0
- Fax:
- +49 3946 529-4600
- Web:
- Finanzamt Quedlinburg