Förderung für den Bau von Kläranlagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Kleinkläranlagen werden auch in Zukunft als ein wesentlicher Anteil der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen. Es sind bundesweit einheitliche Mindestanforderungen in der Abwasserverordnung für die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen festgelegt. Zur Einhaltung dieser Anforderungen benötigen die Kleinkläranlagen grundsätzlich eine biologische Reinigungsstufe. Die als Dauerlösung meist im ländlichen Bereich betriebenen Anlagen müssen dem Stand der Technik angepasst werden.

Das Land und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt helfen Grundstückseigentümern bei der Finanzierung des Neubaus oder der Umrüstung von Kleinkläranlagen mit dem zinsgünstigen Darlehen "Sachsen-Anhalt KLAR".

Finanziert werden kann ein Neubau oder eine Umrüstung einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube
Insbesondere:

  • Investitionskosten inklusive Planungsleistungen und Kosten für die Erstellung notwendiger Zufahrtswege
  • Verwaltungsgebühren sowie Ausgaben, die der Abnahme und Freigabe der Kleinkläranlage oder abflusslosen Sammelgrube dienen.

Antragsberechtigt sind:

  • private Grundstückseigentümer
  • Erbbauberechtigte

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - 3.0 Fachbereich Bauen, Ordnung

Beschreibung

Bitte beachten Sie dass für Baugenehmigungen das Bauordnungsamt des Landkreises Harz zuständig ist.

siehe dazu https://www.kreis-hz.de/de/zustaendigkeite/leistung/88/baugenehmigung_beantragen.html

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Besucheradresse 3.0 Fachbereich Bauen, Ordnung
Petershof - Kreuzgang, Domplatz 49
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
03941 55 1051
Zurück
Nach oben