Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Mit Blick auf die 2. Verordnung zur Änderung der achten SARS-Co V-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020 informiert die Stadtverwaltung über folgende Änderungen und Maßnahmen: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung Halberstadt sind für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Öffnungszeiten da, jedoch ausschließlich und ab sofort nur über eine telefonische Terminvergabe oder per E-Mail unter halberstadt@halberstadt.de zu erreichen.

Die Vermittlung der Anrufer zur Terminvergabe in die einzelnen Verwaltungsbereiche erfolgt zunächst über die zentrale Telefonrufnummer der Stadtverwaltung unter 03941/550. Derzeit wird eine Telefonliste erarbeitet, über die die Bürger dann direkt zu den gewünschten Verwaltungsbereichen gelangen. Diese wird in Kürze veröffentlicht.

Kitas, Grundschulen und Horte sowie die Stadtbibliothek, Stadtarchiv, Tourist Information und Tiergarten bleiben unter den vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Die Museen der Stadt in kommunaler Trägerschaft sind ab sofort geschlossen. Ebenso sind städtische Gebäude einschließlich der Dorfgemeinschaftshäuser für Veranstaltungen, die der Freizeit und Unterhaltung dienen, für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die Stadt Halberstadt bittet die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, diese neuen Regelungen, die zunächst bis zum 30. November 2020 gelten, zu beachten und einzuhalten.   

Bei Fragen rund um das Coronavirus und die Situation im Landkreis Harz können sich Bürger von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 15 Uhr an das Bürgertelefon des Landkreises Harz unter 03941/59 70 55 55 wenden. Alle wichtigen Informationen und aktuellen Meldungen sind außerdem unter www.kreis-hz.de/de/coronavirus.html  eingestellt.

Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /02.11.2020

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