Nachbeurkundung einer Geburt auf ausländischen Seeschiffen beantragen

Leistungsbeschreibung

Jedes Schiff fährt unter einer bestimmten Landesflagge und gehört damit unter Fahrt rechtlich zum Territorium dieses Landes. Wenn Sie auf einem ausländischen Seeschiff ein Kind bekommen, unterliegt das den gleichen Regeln wie eine Geburt in dem Land.

Wenn einer der Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, erhält Ihr Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Sollte nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die Eltern nicht verheiratet sein, muss der Vater zunächst die Vaterschaft anerkennen.

Sie können Ihr Kind in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen, sind aber dazu nicht verpflichtet.

Ihr Kind kann später die Nachbeurkundung, also eine deutsche Geburtsurkunde, selbst beantragen. Ebenso können später die Ehefrau, der Ehemann oder die Nachkommen eine deutsche Geburtsurkunde für die auf dem ausländischen Schiff geborene Person beantragen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Inlandswohnsitz haben oder zuletzt hatten.
  • Wenn Sie keinen Inlandswohnsitz haben oder jemals hatten, stellen Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin.
  • Alternativ können Sie die Beurkundung über Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung beantragen. Alle Urkunden und Ausweise müssen Sie dort im Original vorlegen.
  • Gegebenenfalls können bei der Auslandsvertretung beglaubigte Kopien gefertigt werden, wofür weitere Gebühren anfallen.

Voraussetzungen

  • Die Geburt, die beurkundet werden soll, fand auf einem ausländischen Seeschiff statt.
  • Die betroffene Person, für die Sie die Beurkundung beantragen, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder ist als Flüchtling oder als staatenlos in Deutschland anerkannt.
  • Sie sind antragsberechtigt als:
    • Eltern oder Elternteil für das einzutragende Kind
    • einzutragende Person selbst
    • als Nachkomme der einzutragenden Person
    • als Ehe- oder Lebenspartnerin oder -partner

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen erforderlich.

Im Regelfall werden folgende Unterlagen im Original benötigt:

  • vollständiger ausländischer Geburtenregisterauszug oder, falls nicht vorhanden, ausländische Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls mit:
    • Übersetzung
    • Legalisation
    • Apostille
  • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit:
    • Übersetzung
    • Legalisation
    • Apostille
  • Ausweisdokumente der Eltern
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis

Wenn die Mutter verheiratet ist oder war:

  • Eheurkunde, gegebenenfalls mit:
    • Übersetzung
    • Legalisation
    • Apostille
  • und im Falle der Ehebeendigung: Nachweis der Auflösung

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • gegebenenfalls Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • Zustimmungserklärung der Mutter
  • gegebenenfalls Nachweis über die gemeinsame elterliche Sorge

Die Vorlage weiterer Urkunden kann erforderlich sein. Dies ist abhängig vom ausländischen Urkundenwesen und kann erst nach Prüfung des Antrags beurteilt werden.

Rechtsbehelf

Antrag gegen die Ablehnung der Nachbeurkundung des Geburtsfalles bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Standesamt

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - 3.9 Standesamt

Öffnungszeiten

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass derzeit eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Dies kann telefonisch unter den unten stehenden Rufnummern erfolgen oder per E-Mail an standesamt@halberstadt.de 

Mit unserer Online-Terminvergabe können Sie selbstständig einen Termin bei uns reservieren.

Kennen Sie schon unsere Onlinedienste in unserem Serviceportal ? Hier können Sie Anträge online stellen.

Montag: geschlossen,
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr u. 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen,
Donnerstag: 09.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr
Freitag: 09.00-12.00

Samstagstermine für Ihre Trauung 2025 finden Sie hier!

 

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Postanschrift 3.9 Bürgerbüro, Standesamt der Stadt Halberstadt
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Besucheradresse
Bürgerbüro
Rathaus - Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Zurück
Nach oben