Änderung der Reisegewerbekarte beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen lassen.
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisegewerbekarte
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.12 Wohngeld, Gewerbe
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Kontakt
- Fax:
- +49 3941 55 1080
- Telefon:
- +49 3941 55 1380
- Web:
- https://www.halberstadt.de
- E-Mail:
- wohngeld@halberstadt.de
- E-Mail:
- gewerbe@halberstadt.de