Nebenwohnung anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Was sollte ich noch wissen?
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.14 Bürgerbüro, Standesamt
Öffnungszeiten
Hinweis:
Mit unserer Online-Terminvergabe können Sie selbstständig einen Termin bei uns reservieren.
Sie können das Bürgerbüro auch ohne Termin aufsuchen. Bitte planen Sie dann jedoch ggf. Wartezeiten mit ein.
Montag: 09.00-16.00,
Dienstag: 09.00-18.00,
Mittwoch: 09.00-13.00 (nur mit Termin),
Donnerstag: 09.00-16.00,
Freitag: 09.00-13.00
jeden ersten Samstag im Monat
von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Rathaus - Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 2233
- E-Mail:
- buergerbuero@halberstadt.de
- E-Mail:
- standesamt@halberstadt.de