Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
Leistungsbeschreibung
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.
Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
- Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Melderegisterauskunft
Melderegisterauskunft Erteilung erweitert ( Sachsen-Anhalt )
- Antrag auf Melderegisterauskunft
Welche Gebühren fallen an?
Melderegisterauskunft Erteilung erweitert ( Sachsen-Anhalt )
Die Gebühren sind von Ort zu Ort verschieden.
Spezielle Hinweise: Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen ( Halberstadt, Stadt )
Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt 12,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Melderegisterauskunft Erteilung erweitert ( Sachsen-Anhalt )
Keine.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde der gesuchten Person.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.4 Bürgerbüro, Standesamt
Öffnungszeiten
Hinweis:
Mit unserer Online-Terminvergabe können Sie selbstständig einen Termin bei uns reservieren.
Sie können das Bürgerbüro auch ohne Termin aufsuchen. Bitte planen Sie dann jedoch ggf. Wartezeiten mit ein.
Montag: 09.00-16.00,
Dienstag: 09.00-18.00,
Mittwoch: 09.00-13.00 (nur mit Termin),
Donnerstag: 09.00-16.00,
Freitag: 09.00-13.00
jeden ersten Samstag im Monat
von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Rathaus - Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 2233
- E-Mail:
- buergerbuero@halberstadt.de
- E-Mail:
- standesamt@halberstadt.de