Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes erforderlich macht , ist eine Genehmigung einzuholen.
Die jeweilige Genehmigung richtet sich nach der Klassifizierung der Straße.
Somit ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
- Landkreis Harz – Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
- Gemeinde – Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen
Damit ergeben sich folgende unterschiedliche Genehmigungssverfahren:
- Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO (Baumaßnahmen) auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen und Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen.
Für Baumaßnahmen auf Gemeindestraßen beachten Sie bitte die aufgeführten Voraussetzungen unter dem Punkt Baustelle einrichten.
- Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Hindernisse); hier geht es in erster Linie um Gerüste bzw. Container im öffentlichen Verkehrsraum, aber auch um Materiallagerungen o. ä. Diese Hindernisse müssen sich an oder auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen und Gemeindestraßen sowie sonstigen öffentlichen Straßen einschl. deren Nebenanlagen (Gehwege, Radwege, Parksteifen) usw. befinden.
- Erlaubnisse für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen nach § 29 (2) StVO an oder auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen und Gemeindestraßen sowie sonstigen öffentliche Straßen
Welche Unterlagen werden benötigt?
zu 1.: Antrag (Formular Landkreis Harz für Bundes-, Landes- oder Kreisstraße sowie Gemeindestraßen außerorts oder Formular der Stadt Halberstadt für Gemeindestraßen und sonstige Straßen innerorts), Lageplan, ggf. Umleitungsplan oder Verkehrszeichenplan
zu 2.: Antrag, Lageplan
Für Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO (Hindernisse) ist der Landkreis Harz als Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.
zu 3.: Antrag, Lageplan Wegstrecke, Nachweis der abgeschlossenen Veranstalterhaftpflichtversicherung
Für Erlaubnisse für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen nach § 29 Abs. 2 StVO ist der Landkreis Harz als Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig
Welche Gebühren fallen an?
zu 1. Es fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an, abhängig vom Umfang der Maßnahme, ggf. notwendigen Ortsterminen, Verlängerungen, Nachträgen usw. - gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
zu 2. Es fallen Gebühren je Bescheid, gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) an.
Die genaue Höhe der Gebühr erfragen Sie bitte bei der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Harz.
Zusätzlich fallen Sondernutzungsgebühren gemäß Sondernutzungsgebührenordnung in Verbindung mit Sondernutzungssatzung der Stadt Halberstadt vom 16.12.2010 für die Benutzung öffentlicher Verkehrsfläche an.
Die Sondernutzungsgebühren der Stadt Halberstadt betragen:
1 € je Tag pro m²
4 € je Woche pro m²
14 € je Monat pro m²
zuzüglich einer Verwaltungsgebühr ab 8 € je Bescheid.
zu 3. Erlaubnisse für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen – gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
Die genaue Höhe der Gebühr erfragen Sie bitte bei der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Harz.
Welche Fristen muss ich beachten?
zu 1.: Bearbeitungszeit i. d. R. 14 Tage, bei nötigen Vollsperrungen vier Wochen
zu 2.: Bearbeitungszeit i. d. R. zwei Wochen
zu 3.: Kleinere Veranstaltungen – mind, 2 Wochen, bei dabei nötigen Vollsperrungen - mind. 4 Wochen, Großveranstaltungen – mind. 3 Monate
Ein Service der Stadt Halberstadt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.13 Straßenverkehr
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Domplatz 49
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 1330
Teamleitung
- E-Mail:
- strassenverkehrsabteilung@halberstadt.de
- E-Mail:
- strassenverkehr@halberstadt.de
Mitarbeitende
FrauM.Hartmann
- Telefon:
- +49 3941 55-1333
- E-Mail:
- strassenverkehr@halberstadt.de