Baustelle einrichten

Leistungsbeschreibung

Baumaßnahmen, die sich auf die Straße auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern.

Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z. B. Gehwege und Parkplätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.

Verfahrensablauf

Vor Beginn der Maßnahme müssen Sie sich von der zuständigen Behörde eine verkehrsrechtliche Anordnung einholen, welche genau regelt, wie die Arbeitsstelle abzusichern ist.

Ohne diese Anordnung darf mit den Arbeiten nicht begonnen werden. Die Anordnung kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.

Beispielsweise:

  • In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
  • Muss der Verkehr – auch bei teilweiser Straßensperrung – beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
  • Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie hat diese zu geschehen?

An wen muss ich mich wenden?

Für die verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und alle Straßen außerorts ist der Landkreis Harz als Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Für die verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen innerorts ist die Stadt Halberstadt als Örtliche Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Voraussetzungen

Steht in Abhängigkeit der bearbeitenden Verkehrsbehörde.

Die Formulare für Arbeitsstellen an auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und allen Straßen außerorts entnehmen Sie bitte der Webseite vom Landkreis Harz.

Für Ihren Antrag auf Anordnung verkehrsregelnde Maßnahmen auf Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen innerorts ist zwingend das Formular "Antrag auf Anordnung verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)" zu verwenden. Dem Antrag ist ein aussagekräftiger Lageplan beizulegen, woraus der Umfang der Straßensperrung klar ersichtlich wird.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an, abhängig vom Umfang der Maßnahme, ggf. notwendigen Ortsterminen, Verlängerungen, Nachträgen usw.

Grundsätzlich fallen folgende Gebühren je Anordnung an:

  • Ohne Vollsperrung: 51,00 €
  • Vollsperrung: 77,00 € - 102,00 €
  • Verlängerung: 31,00 €
  • Nachtrag: 36,00 €

 

Der Antragsteller muss eigenverantwortlich und auf eigene Kosten die angeordneten Verkehrssicherungsmaßnahmen umsetzen. Die Beschilderung/Absicherung darf nur von Personen ausgeführt werden, die im Besitz eines Zertifikates gemäß ZTV-SA 97/MVAS 99 sind. Erforderlichenfalls sind entsprechende Verkehrstechnikerfirmen zu beauftragen, die ein entsprechendes Zertifikat nachweisen können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Weil die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, muss der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatpersonen) spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn den Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen einreichen. Sollte es sich um eine Baustelle mit größerem Umfang handeln (z. B. Vollsperrung), dann muss der Antrag spätestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn eingereicht werden.

Ein Service der Stadt Halberstadt

Zuständige Stelle

Landkreis Harz Landkreis Harz - Sachgebiet Führerscheine

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr 16:00 – 17:00 Uhr (nur mit Termin)Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr 17:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)Freitag: geschlossen

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Kontakt

Telefon:
03941 5970-4215
Fax:
03941 5970-4160
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