Eingeschränktes Haltverbot (Parkverbot) einrichten für Umzüge

Leistungsbeschreibung

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie innerorts auf Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen ein eingeschränktes Haltverbot beantragen. Das eingeschränkte Haltverbot ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.


Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

An wen muss ich mich wenden?

Für die verkehrsrechtlichen Anordnungen auf Gemeindestraßen innerorts und sonstigen öffentlichen Straßen ist die jeweilige Gemeinde als örtliche Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für Ihren Antrag auf Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots auf Gemeindestraßen innerorts und sonstigen öffentlichen Straßen ist zwingend das Formular "Antrag auf Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)" zu verwenden. Dem Antrag ist gegebenenfalls ein aussagekräftiger Lageplan beizulegen, woraus der Umfang des eingeschränkten Haltverbots klar ersichtlich wird.


Die Gemeinde erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie die Beschilderung zu erfolgen hat. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen durch eine zertifizierte Beschilderungsfirma auf Ihre Kosten aufstellen lassen.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an, abhängig vom Verwaltungsaufwand.

Grundsätzlich fallen Gebühren je Anordnung von 15,00 € an.

Für die Aufstellung und Entfernung muss der Antragsteller auf eigene Kosten eine Beschilderungsfirma beauftragen, weil nur amtliche Verkehrszeichen verwendet werden dürfen. Die Beschilderung darf nur von Personen ausgeführt werden, die im Besitz eines Zertifikates gemäß ZTV-SA 97/MVAS 99 sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Weil die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, muss der Antragsteller (Umzugsunternehmen/Privatperson) spätestens zwei Wochen vor Beginn die Anordnung beantragen.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Verkehrszeichen bereits vier Tage vor dem Umzug aufgestellt werden müssen.

Ein Service der Stadt Halberstadt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - 3.13 Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Besucheradresse
Petershof
Domplatz 49
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
+49 3941 55 1330

Teamleitung

Mitarbeitende

FrauM.Hartmann

Sachbearbeiter/in verkehrsregelnde Maßnahmen
Telefon:
+49 3941 55-1333
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