Planfeststellungsverfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.
Bauvorhaben
werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren bzw. das Referat Wasser (Deichbau und Gewässerausbau).
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 2.0 Fachbereich - Wirtschaft, Stadtplanung, Kultur
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Adressen
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 1231
- E-Mail:
- unternehmerbuero@halberstadt.de
- Web:
- https://www.halberstadt.de