Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland
Leistungsbeschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
-
einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr
für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.14 Standesamt
Öffnungszeiten
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass derzeit eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Dies kann telefonisch unter den unten stehenden Rufnummern erfolgen oder per E-Mail an standesamt@halberstadt.de
Mit unserer Online-Terminvergabe können Sie selbstständig einen Termin bei uns reservieren.
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Montag: geschlossen,
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr u. 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen,
Donnerstag: 09.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr
Freitag: 09.00-12.00
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Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Kontakt
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