Störung der Straßenbeleuchtung melden
Leistungsbeschreibung
Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - Stadt- und Landschaftspflegebetrieb (STALA)
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Adressen
Gröperstraße 88
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 55-1810
- Telefon:
- 03941 551811
- Web:
- https://www.stala.de
Stadt Halberstadt - Abtl.Stadtbeleuchtung/ Straßenwesen
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Adressen
Gröperstraße 88
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 1840
- E-Mail:
- stala@stala.de
- Web:
- https://stala.de
1.6 Rat und Recht
Beschreibung
Das Ratsbüro finden Sie im Rathaus, Holzmarkt 1 und den Bereich Recht am Petershof, Saalbau, Domplatz 49
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Domplatz 49
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 55 1022
Abteilungsleitung
Mitarbeitende
Sachbearbeitung Bürgermeldungen
- Telefon:
- +49 3941 55-1055
- E-Mail:
- beschwerden@halberstadt.de