BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr
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Städtebauförderung
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Halberstadt Innenstadt"
Städtebaulicher Denkmalschutz "Halberstadt - Altstadt"
Die Soziale Stadt, Fördergebiet "Richard-Wagner-Straße"
Landesinitiative URBAN 21, Fördergebiet "Richard-Wagner-Straße"
Förderprogramme Dorferneuerung
Städtebaulicher Denkmalschutz "Halberstadt - Altstadt"
Die Soziale Stadt, Fördergebiet "Richard-Wagner-Straße"
Landesinitiative URBAN 21, Fördergebiet "Richard-Wagner-Straße"
Förderprogramme Dorferneuerung
Bei Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte aufgeführten Ansprechpartner. | |||||
Stadt Halberstadt Fachbereich Stadtentwicklung Bereich Stadterneuerung, Frau Rudel Domplatz 49 38820 Halberstadt Tel.: 03941 - 551656 |
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e - mail: stadterneuerung@halberstadt.de | |||||
Falls Sie im Vorfeld wissen wollen, ob die generelle Inanspruchnahme einer Förderung möglich ist, können Sie die Landesförderbroschüre mit allen derzeit gültigen Förderrichtlinien des Landes Sachsen-Anhalt und ausgewählte Fördermöglichkeiten von Bund und der EU bei dem Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt unter nachfolgender Adresse anfordern. | |||||
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Öffentlichkeitsarbeit, Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Telefon: 0391 5671957 |
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Halberstadt Innenstadt" Städtebaulicher Denkmalschutz "Halberstadt - Altstadt" Die Soziale Stadt, Fördergebiet "Richard-Wagner-Straße" Landesinitiative URBAN 21, Fördergebiet "Richard-Wagner-Straße" Förderprogramme Dorferneuerung ...bitte wählen Sie aus... | |||||
1. Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Halberstadt Innenstadt" |
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Gefördert wird hierbei die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in privatem Eigentum sowie Maßnahmen in öffentlichen Räumen, welche der Verbesserung des Wohnumfeld und der Infrastruktur dienen, soweit sie im Geltungsbereich der Sanierungssatzung liegen. Die Unterstützung dieser Sanierungsmaßnahmen erfolgt durch die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Zur Beantragung dieser Mittel genügt ein formloser Antrag an: | |||||
Stadt Halberstadt Fachbereich Stadtentwicklung Bereich Stadterneuerung Frau Rudel Domplatz 49 38820 Halberstadt | |||||
2. Städtebaulicher Denkmalschutz "Halberstadt - Altstadt" |
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Förderungsfähig sind Maßnahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes im privaten wie auch im öffentlichen Bereich, welche die Erhaltung und Gestaltung historischer Orts- und Stadtkerne unterstützen und soweit sie im Geltungsbereich der Sanierungssatzung liegen. Die Förderung dieser Maßnahmen ist gekennzeichnet durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, welche bei Stadtplanungsamt unter obiger Adresse formlos beantragt werden können. Der Ablauf einer privaten Modernisierungsmaßnahme im förmlich festgelegten Denkmalschutz-Erhaltungsgebiet gestaltet sich wie folgt: Schaubild Denkmalschutz | |||||
3. Die Soziale Stadt, Fördergebiet "Richard-Wagner-Straße" |
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Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen: - Lokale Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung - Bürgermitwirkung, Stadtteilleben - Quartierzentren - Soziale, kulturelle, bildungs- und freizeitbezogene Infrastruktur - Wohnfeld und Ökologie Dieses Programm wurde für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf konzipiert. Kommunale Einrichtungen und Vereine können adäquate Fördermittel über das Sachgebiet Stadterneuerung beim Stadtplanungsamt unter obiger Adresse beantragen. D as konkrete Fördergebiet können Sie nachfolgender Karte entnehmen. Allgemeine und weiterführende Informationen zum Thema "Soziale Stadt" finden Sie unter der Seite http://www.sozialestadt.de | |||||
4. Landesinitiative URBAN 21, Fördergebiet"Richard-Wagner-Straße" |
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Hierbei geht es um die Ergänzung des Mitteleinsatzes des Programmes "Soziale Stadt". Dessen "nationale Mittel" können durch Beantragung über das Sachgebiet Stadterneuerung um Mittel der EU-Strukturfonds ergänzt werden. Weitere Informationen zum Thema "Landesinitiative URBAN 21" finden Sie unter http://www.urban21.de . | |||||
5. Förderprogramme Dorferneuerung |
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In den Ortsteilen Emersleben und Klein Quenstedt besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Förderung im Rahmen der Dorferneuerung Durch dieses Förderprogramm soll der ländliche Raum seine Identität behalten bzw. wiedererlangen. Maßnahmen kommen für Gebäude mit einem Baualter vor 1953 in Frage. Solche Maßnahmen könnten sein: Dacheindeckungen, Fassadengestaltung, Erneuerung von Fenstern, Haustüren und Toren, das Setzen von Zäunen und Hecken oder Hofentsiegelungen. Die Erneuerung von Straßen und Wegen sowie die Platz- und Freiflächengestaltung gehören gleichfalls dazu. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: | |||||
Stadt Halberstadt Fachbereich Stadtentwicklung Bereich Stadterneuerung SG Stadterneuerung Domplatz 49 38820 Halberstadt | |||||