BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Zahlen und Fakten zum Baugebiet Untermühlenweg in Langenstein

Die Gemeinde Langenstein im südlichen Bereich des Landkreises Harz gelegen ist mit 1.886 Einwohnern (März 2011) das größte Dorf vor den Toren Halberstadts. Der ehemalige Sommersitz der Halberstädter Bischöfe auf der Altenburg ist vor allem bekannt durch seine bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts bewohnten Sandsteinhöhlen, durch das Schloss mit dem einzigartigen Park und dem Schlossteich und das Gebiet um den Hoppelberg (309 Meter), aber auch durch die Mahn- und Gedenkstätte "Langenstein-Zwieberge".

Allgemeines und Bewerbung

Das Neubaugebiet Untermühlenweg befindet sich am Ortseingang in nord-östlicher Richtung gelegen. Im Süden wird es von dem Wohngebiet Auf dem Pastorenberg begrenzt.

In den letzten Jahren sind hier über 29 Wohnhäuser neu entstanden. Allein in diesem Jahr wurden 4 Bauplätze verkauft.

Im Angebot sind daher nur noch die beiden letzten freien Bauplätze, Flurstück 270 mit 700 m² und Flurstück 259 mit 764 m².


Die an der süd-östlichen Ecke des Flurstückes 270 stehende Kastanie befindet sich nicht auf dem Grundstück, sondern im Randstreifen der Straße. Die Anlage einer Einfahrt rechts, also östlich des Baumes, an der Grenze zum Nachbargrundstück, ist möglich.

Die Grundstücke sind Eigentum der Stadt Halberstadt und werden ohne Bindung an Bauträger etc. direkt an die jeweils vorliegenden Bewerber vergeben.

Bei zeitnahem Eingehen mehrerer Bewerbungen wird der Käufer durch Losverfahren bestimmt.

Ansprechpartner

Stadt Halberstadt  | Bereich Liegenschaften | z. H. Herrn Brehsan | Domplatz 49 | 38820 Halberstadt | Fon 03941/551236 | Fax 03941/55 1029 |
E-Mail  

 

Finanzielle Erwerbskonditionen und Erschließung

Die Bauplätze werden zu günstigen Konditionen verkauft.
Der Kaufpreis beträgt 41,00 €/m², inkl. der Straßenerschließung nach §§ 127 ff BauGB sowie Vermessung und Setzen der Grenzsteine.
Der Erschließungsbeitrag für den Straßenbau ist somit im Kaufpreis enthalten und daher mit Bezahlung desselben abgegolten.
Ebenso sind die Baukostenzuschüsse für die Hauptleitungen der Schmutz- und Regenwasserentsorgung und der Trinkwasserversorgung im Kaufpreis enthalten.
Der Kaufpreis ist bei Übernahme des Grundstückes durch die Bauherren fällig, im Allgemeinen kann als Übernahmetermin der durch den Erwerber geplante Baubeginn vereinbart werden.

Weitere Kosten

 

Grunderwerbssteuer von 5 %, Notargebühren und sonstige Nebenkosten trägt der Erwer-ber. Weitere Erschließungsleistungen Dritter, also z.B. Stromversorgung durch eon-avacon, Gasversorgung durch die Halberstadtwerke, Telekom, Anschluss des Hauses an die Hauptleitungen etc. zahlt der Erwerber direkt.

- Änderungen vorbehalten 

 

Weitere Bedingungen

Auf Wunsch kann ein Bauherr auch beide noch freien Grundstücke erwerben.
Der Käufer muss innerhalb von zwei Jahren nach Grundstücksübernahme dort ein Wohnhaus errichten und beziehen, auch beim Erwerb der beiden benachbarten Grundstücke.

Die Kaufgrundstücke werden im jetzigen Zustand inklusive Bewuchs und ohne Haftung für Altlasten übergeben.



Hinweis:
Diese Information wurde sorgfältig erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernommen werden.

Stand aller Angaben: 20.03.2013

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