Stadtratsbeschluss zu den Grundschulstandorten - Bürgerbegehren Diesterwegschule - Wie geht es weiter?
In seiner Sitzung am 28. April 2016 hat der Stadtrat Halberstadt beschlossen, nur noch fünf Grundschulstandorte vorzuhalten (20 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) und damit die Grundschule Diesterweg zu schließen. Die Kita "Bummi" wird weiterbetrieben und soll mit Fördermitteln saniert werden.
Der Förderverein Sargstedter Siedlung und Diesterwegschule e.V. hat in der Stadtratssitzung am 28. April angekündigt, ein Bürgerbegehren als Voraussetzung für einen Bürgerentscheid zum Erhalt des Grundschulschandortes Diesterwegschule zu initiieren. Ein solches Bürgerbegehren ist nach dem Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt zulässig, wenn es von mindestens 3.000 stimmberechtigten Bürger unterzeichnet ist. Das Bürgerbegehren muss bis zum 28. Juni 2016 schriftlich bei der Stadtverwaltung Halberstadt eingehen. Eine elektronische Form wie z.B. eine online-Abstimmung genügt nicht.
Unverzüglich, spätestens aber sechs Wochen nach Eingang hat der Stadtrat Halberstadt über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Ist das Bürgerbegehren zulässig, so wird innerhalb von weiteren drei Monaten der Bürgerentscheid durchgeführt. Der Bürgerentscheid ist im Grunde wie eine Wahl - alle Bürgerinnen und Bürger werden an die "Entscheidungs-Urne" gerufen.
Bei dem Bürgerentscheid kann über die zu entscheidende Frage nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der stimmberechtigten Bürger beträgt. Die aktuelle absolute Zahl der stimmberechtigten Bürger muss noch ermittelt werden. Sie könnte in etwa der Zahl der letzten Kommunalwahl im Jahr 2014 (35.214 Stimmberechtigte) entsprechen. Ein Bürgerentscheid, der die erforderliche Mehrheit erreicht, hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses.
An dem Schul-, Hort- und Kitabetrieb (Diesterwegschule) ändert sich zunächst nichts.