BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

(Förder)Mittel gegen "Betriebsblindheit"...

Organisatorische Abläufe haben sich seit langen bewährt, Marketingaktionen wurden schon seit Jahren so gehandhabt, die Entwicklung von künftigen Unternehmensstrategien werden von Monat zu Monat geschoben…

Oftmals fehlt die Zeit, einen genauen Blick auf die täglich genutzten Unternehmensabläufe oder Zukunftsthemen zu richten. Es geht im Alltagsstress unter und bestimmte Prozesse sind letztendlich nicht mehr zeitgemäß.

Der geschärfte Blick von außen eines Unternehmensberaters kann hier helfen. Damit kleine und mittlere Unternehmen hierbei unterstützt werden, fördert das Beratungshilfeprogramm spezifische Beratungsleistungen mit einem Zuschuss bis zu 50 Prozent auf das Beratungshonorar.

Wie wird gefördert?
Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 % des Beraterhonorars gewährt. Die Förderung ist wie folgt begrenzt:
• Zuschuss pro Tagewerk (8 Std. Beratungstätigkeit) maximal 300 Euro
• max. 12 Tagewerke (TW), in begründeten Ausnahmefällen bis 20 TW
• Förderung zu demselben Beratungsgebiet nur einmal innerhalb von zwei Jahren, die Beratungsgebiete sind nicht eingeschränkt.

Ansprechpartner:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt,
Domplatz 12, 39104 Magdeburg
kostenlose Hotline 0800 56 00 757
beratung@ib-lsa.de

Direkt zur Webseite:
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/forschen-entwickeln/beratungshilfeprogramm.html

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