Schulbesuch außerhalb des Einzugsgebiets beantragen
Leistungsbeschreibung
Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Schuleinzugsbereich, in dem Sie wohnen. In Ausnahmefällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Verfahrensablauf
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Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb Ihres Schuleinzugsbereichs besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem bisherigen Schulträger ab.
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Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.
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Die betroffenen Schulen werden durch die/den Schulträger angehört, bevor eine Entscheidung fällt.
Ob Sie den Antrag online stellen können, erfahren Sie bei Ihrem Schulträger.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den Schulträger Ihrer bisherigen Schule.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen für einen Besuch einer Schule außerhalb des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Antrag der Erziehungsberechtigten an den bisherigen Schulträger
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Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
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Kopien von Unterlagen, die den Grund für den beantragten Schuleinzugsbereichswechsel belegen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen gegebenenfalls Gebühren für Sie an. Die Höhe der Gebühr legt der jeweilige Schulträger fest.
Spezielle Hinweise: Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs beantragen ( Halberstadt, Stadt )
Kostenfestsetzung:
Für die Durchführung sonstiger Verwaltungstätigkeiten werden gem. der Verwaltungskostensatzung, Ziffer 8, Tarifstelle 8.1 Kosten in Höhe von 30,00 € festgesetzt.
Begründung:
Die Kosen beruhen auf dem entstandenen Verwaltungsaufwand für sonstige Verwaltungstätigkeiten. Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungskostensetzung in der jeweiligen Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mögliche Fristen für Anträge zur Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs legen die jeweiligen Schulträger fest.
Bearbeitungsdauer
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.1 Bildung, Jugend, Sport
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Domplatz 49
38820Halberstadt
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 55-1400
Abteilungsleiter
- Telefon:
- 03941 55-1401
Vorzimmer
- E-Mail:
- fahldieck@halberstadt.de