Wohngeld Erhöhung beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Verfahrensablauf
- Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise: Wohngelderhöhung beantragen ( Harz )
Die Einwohner des Landkreises Harz richten Ihren Wohngeldantrag an die Wohngeldbehörde des Landkreises Harz, Friedrich-Ebert-Str. 42, 38820 Halberstadt (Besucheradresse: Schwanebecker Str. 14 in Halberstadt, 2. OG).
Ausnahme: Sie wohnen in Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode oder den Ortsteilen dieser Städte?
Bitte wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörden der jeweiligen Stadt.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Was sollte ich noch wissen?
Wohngeldbehörde
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - Wohngeld
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind außerhalb dieser Öffnungszeiten jederzeit möglich.
Terminanfragen können per E-Mail unter wohngeld@halberstadt.de gestellt werden
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Domplatz 49
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 55 2239
Hotline
- E-Mail:
- wohngeld@halberstadt.de