Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen

Leistungsbeschreibung

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Gebührenbefreiung für Benutzung von Kindertageseinrichtungen ( Harz )

zum Download am Seitenende

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - KITA Die kleinen Siedler

Beschreibung


Leiterin: Frau Wappehans

Aufnahmekapazitäten:
80 Betreuungsplätze
Die Verteilung zwischen Krippen- und Kindergartenplätzen ist flexibel.
--> bei 25 Krippenkindern 50 Kindergartenplätze
--> bei 20 Krippenkindern 60 Kindergartenplätze

Träger:
Stadt Halberstadt
Abteilung Kindereinrichtungen und Schulen
Domplatz 49
38820 Halberstadt

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 6:00-17:00 Uhr
Die Einrichtung bleibt in den Sommerferien für 2 Wochen geschlossen.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Adressen

Anschrift
Postanschrift KITA Die kleinen Siedler
NW-10-Str. 5
38820Halberstadt
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