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Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen

Leistungsbeschreibung

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Gebührenbefreiung für Benutzung von Kindertageseinrichtungen ( Harz )

zum Download am Seitenende

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

1.41 Kindertagesstätten

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Postanschrift 1.41 Bildung, Jugend, Sport
Domplatz 49
38820Halberstadt
Besucheradresse
Petershof - Kreuzgang, Domplatz 49
38820Halberstadt

Kontakt

Fax:
03941 55 1049
Telefon:
03941 55 1405

Teamleiterin

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