Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Leistungsbeschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Anträge / Formulare
Gebührenbefreiung für Benutzung von Kindertageseinrichtungen ( Harz )
zum Download am Seitenende
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
1.41 Kindertagesstätten
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Domplatz 49
38820Halberstadt
38820Halberstadt
Kontakt
- Fax:
- 03941 55 1049
- Telefon:
- 03941 55 1405
Teamleiterin
- E-Mail:
- kita-angelegenheiten@halberstadt.de
Formulare