Erschließungsbeitrag zahlen

Leistungsbeschreibung

Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.

Verfahrensablauf

Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

Bearbeitungsdauer

Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen: nein

Online-Verfahren: keine

Was sollte ich noch wissen?

Die für die Erschließung zuständige Gemeinde oder Stadt erhebt den Erschließungsbeitrag.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - 3.4 Tiefbau

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

Adressen

Anschrift
Besucheradresse 3.0 Fachbereich Bauen, Ordnung
Petershof - Kreuzgang, Domplatz 49
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
+49 3941 55 1667

Abteilungsleitung

Telefon:
+49 3941 55 1661

Vorzimmer

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