Verwarn- und Bußgeldbearbeitung im ruhenden und fließenden Verkehr
Leistungsbeschreibung
1. Ahnung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei Parkverstößen
Die Stadt Halberstadt ist neben der Polizei die zuständige Behörde, welche die oben genannten Verstöße ahndet und verfolgt. Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten, welche durch die Verkehrsüberwacher geahndet werden, können bereits nach der Feststellung online auf der Internetseite www.knoellchen-info.de eingesehen werden. Durch diesen Service besteht die Möglichkeit einer schnellen Begleichung der Geldbuße ohne weiteren Verwaltungsaufwand. Des Weiteren hat der Fahrzeugführer die Gelegenheit, sich zu der Ordnungswidrigkeit zu äußern. Unabhängig davon ergeht nach ca. 10 Tagen eine schriftliche Verwarnung bzw. Zeugenanhörung dem Fahrzeughalter zu.
Anhörungsbogen:
- wird immer dem Fahrzeughalter zugesandt
- es wird dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern
- Führer des Fahrzeuges kann benannt werden (z. B. bei Firmenwagen)
Bei Einverständniserklärung zum Vorwurf besteht eine Zahlungsfrist von einer Woche. Bei Nichtermittlung des verantwortlichen Fahrzeugführers bzw. bei Nichteinzahlung des Verwarnungsgeldes kann die Stadt Halberstadt, als Bußgeldbehörde, einen Kostenbescheid erlassen oder ein Bußgeldverfahren einleiten.
Bußgeldbescheid:
- Festsetzung der Geldbuße
- Erhebung der Gebühren, Auslagen nach Ordnungswidrigkeitsgesetz
- Betroffener kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst ist der Bescheid mahn- und vollstreckbar.
Vollstreckung:
- bei fehlender Mitwirkung: Vollstreckung bis zur Pfändung
- bei fristgerechtem Einspruch, wird nochmals geprüft
2. Ahndung und Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen
Die Stadt Halberstadt ist neben der Polizei die zuständige Behörde, welche die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Stadtgebiet und in den Ortsteilen überwacht.
Alle Verfahren, die sich im Verwarnungsgeldbereich (Geldbuße zwischen 15,00 Euro und 35,00 Euro) befinden, werden durch die Stadt Halberstadt bearbeitet. Mit der Zusendung des jeweiligen Bescheides kann sich der Fahrzeugführer bzw. Fahrzeughalter zum Verfahren äußern.
Anhörungsbogen:
- wird immer dem Fahrzeughalter zugesandt
- es wird dem Betroffenen die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern
- Führer des Fahrzeuges kann benannt werden (z. B. bei Firmenwagen)
Bei Einverständnis zum Vorwurf besteht eine Zahlungsfrist von einer Woche.
Entsprechend des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Sport sind Vorgänge bei Nichtbegleichung des Verwarnungsgeldes oder der Mitteilung des Fahrers innerhalb von 21 Tagen an die Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg (ZBS) abzugeben. Somit ist ab diesem Zeitpunkt die Stadt Halberstadt nicht mehr zuständig.
Alle Verfahren, die sich im Bußgeldbereich (Geldbußen über 35,00 Euro) werden durch die Stadt Halberstadt an die Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg (ZBS) abgegeben. Damit ist die Stadt Halberstadt nicht mehr zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (ruhenden Verkehr) ist die Stadt Halberstadt zuständig.
Für die Verfahren im Verwarnunggeldbereich bis 35,00 € ist die Stadt Halberstadt zuständig.
Für die Verfahren, die nicht innerhalb von 21 Tagen bezahlt werden, und Verstöße im Bußgeldbereich über 35,00 € die Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg (ZBS).
Rechtsgrundlage
Ordnungswidrigkeitengesetz in den jeweils gültigen Fassungen
Ein Service der Stadt Halberstadt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.13 Straßenverkehr
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Domplatz 49
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 1330
Teamleitung
- E-Mail:
- strassenverkehrsabteilung@halberstadt.de
- E-Mail:
- strassenverkehr@halberstadt.de
Mitarbeitende
FrauK.Michaelis
- Telefon:
- +49 3941 55-1334
- E-Mail:
- verkehrsordnungswidrigkeiten@halberstadt.de