Sepa-Lastschriftmandat

Leistungsbeschreibung

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist freiwillig. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Sie gilt bis zum Widerruf. Zur Durchführung der SEPALastschrift ist es erforderlich, dass die personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden. Sollte sich Ihre Kontoverbindung ändern, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit Rücklastschriftgebühren vermieden werden. Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist.


Hinweis: Sie haben das Recht, innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum bzw. Fälligkeitsdatum,
die Erstattung des abgebuchten Betrages zu verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten
Bedingungen. Rechtzeitig vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift wird Sie die Stadt Halberstadt über den Einzug
in dieser Verfahrensart unterrichten und Ihnen Ihre Mandatsreferenznummer mitteilen (Vorabinformation).

An wen muss ich mich wenden?

Stadt Halberstadt
Stadtkasse
Domplatz 49
38820 Halberstadt

Ein Service der Stadt Halberstadt

Zuständige Stelle

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.
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