Energieversorgung: Belieferung von Haushaltskunden durch Energieversorgungsunternehmen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Elektrizität und Gas beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma unverzüglich anzeigen.

Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der

  • personellen,
  • technischen und
  • wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der
  • Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung

darzulegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist beginnt unverzüglich mit der Ausübung der Tätigkeit

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen als Regulierungsbehörde.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - Halberstadtwerke GmbH

Öffnungszeiten

Mo-Mi 07:30 – 16:00 Uhr
Do      07:30 – 18:00 Uhr
Fr       07:30 – 13:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Adressen

Anschrift
Postanschrift Halberstadtwerke GmbH
Wehrstedter Str. 48
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
03941 579 100
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