Energieversorgung: Belieferung von Haushaltskunden durch Energieversorgungsunternehmen anzeigen

Leistungsbeschreibung

Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Elektrizität und Gas beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma unverzüglich anzeigen.

Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der

  • personellen,
  • technischen und
  • wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der
  • Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung

darzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Lieferantenanzeige bzw. die Veröffentlichung der angezeigten Unternehmen stellen keine „Genehmigung“ dar, dafür fallen keine Gebühren an. Die fehlende, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 95 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) dar, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Die Bundesnetzagentur kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. Die Untersagung ist nach § 91 (1) Nr. 1 EnWG gebührenpflichtig. Gebühren für die Untersagung nach § 5 EnWG werden nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bundesnetzagentur nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWGKostV) der Anlage zu § 2, Nr. 1 in Höhe von 800,00 Euro bis 10.000,00 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist beginnt unverzüglich mit der Ausübung der Tätigkeit

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen als Regulierungsbehörde.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - Halberstadtwerke GmbH

Öffnungszeiten

Mo-Mi 07:30 – 16:00 Uhr
Do      07:30 – 18:00 Uhr
Fr       07:30 – 13:00 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein

Adressen

Anschrift
Postanschrift Halberstadtwerke GmbH
Wehrstedter Str. 48
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
03941 579 100

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 604

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
keine Angaben

Kontakt

Telefon:
0228 14-0
Fax:
0228 14-8872
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