Energieversorgung: Belieferung von Haushaltskunden durch Energieversorgungsunternehmen anzeigen
Leistungsbeschreibung
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Elektrizität und Gas beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma unverzüglich anzeigen.
Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der
- personellen,
- technischen und
- wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der
- Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung
darzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Lieferantenanzeige bzw. die Veröffentlichung der angezeigten Unternehmen stellen keine „Genehmigung“ dar, dafür fallen keine Gebühren an. Die fehlende, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 95 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) dar, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann. Die Bundesnetzagentur kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. Die Untersagung ist nach § 91 (1) Nr. 1 EnWG gebührenpflichtig. Gebühren für die Untersagung nach § 5 EnWG werden nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bundesnetzagentur nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWGKostV) der Anlage zu § 2, Nr. 1 in Höhe von 800,00 Euro bis 10.000,00 Euro erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist beginnt unverzüglich mit der Ausübung der Tätigkeit
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen als Regulierungsbehörde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - Halberstadtwerke GmbH
Öffnungszeiten
Mo-Mi 07:30 – 16:00 Uhr
Do 07:30 – 18:00 Uhr
Fr 07:30 – 13:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Adressen
Wehrstedter Str. 48
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 579 100
- E-Mail:
- kundenservice@halberstadtwerke.de
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 604
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0228 14-0
- Fax:
- 0228 14-8872
- E-Mail:
- Poststelle@BNetzA.de