Trinkwasserabgabe zahlen
Leistungsbeschreibung
Die Trinkwasserversorgung der Bürger bzw. der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Versorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr erhoben, die sich je nach Kalkulationsbasis in eine Grundgebühr und eine Gebühr pro verbrauchten m³ aufteilt oder nur als eine Mengengebühr darstellt.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Die Höhe der Trinkwasserkosten ist ebenso wie die Anschlusskosten verschieden und richtet sich nach den Regularien der Wasserversorger; sie muss dort erfragt werden.
Versorger in diesem Sinne können z. B. Wasserversorgungsverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder andere Gesellschaften sein, die von den Städten und Gemeinden mit der Wasserversorgung beauftragt wurden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - Abwassergesellschaft Halberstadt GmbH
Beschreibung
!!!WICHTIG!!!
Bei Havarie außerhalb der Geschäftszeiten
08005790000
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Adressen
Wehrstedter Str. 48
38820Halberstadt
Kontakt
- Fax:
- 03941 57913-380
- Telefon:
- 03941 579380
- E-Mail:
- kontakt@awh.halberstadt.de
- Web:
- https://www.awh.halberstadt.de