Planfeststellungsverfahren beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

Bauvorhaben werden in der Regel durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt.

Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig ist das Landesverwaltungsamt, Referat Planfeststellungsverfahren bzw. das Referat Wasser (Deichbau und Gewässerausbau).

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - 2.0 Fachbereich - Wirtschaft, Stadtplanung, Kultur

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

Adressen

Besucheradresse
Rathaus - Holzmarkt 1
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
+49 3941 55 1231
Web:
https://www.halberstadt.de

Stadt Halberstadt - 2.2 Stadtplanung

Beschreibung

Liegenschaftskataster – Bürgerservice

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt stellt mit dem Geodatendienst „Liegenschaftskataster“ einen Service bereit mit dem aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen werden können. Die Stadt Halberstadt setzt dieses Verfahren ein. Amtliche Kartenauszüge für die Gemarkung Halberstadt (Stadt Halberstadt und Ortsteile) sind somit bei der Stadt Halberstadt zu erhalten. 

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

Adressen

Anschrift
Postanschrift 2.2 Stadtplanung
Domplatz 49
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
+49 3941 55 1610

Abteilungsleitung

Stadt Halberstadt - 2.2 Bauanträge/-voranfragen

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

Adressen

Anschrift
Postanschrift Bauanträge/-voranfrag.
Domplatz 49
38820Halberstadt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
keine Angaben
Aufzug vorhanden
nein

Kontakt

Telefon:
0345 514-1280
Fax:
0345 514-1644

Öffentlicher Nahverkehr

Straßenbahn:
Hauptbahnhof k.A.
Zurück
Nach oben