Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Leistungsbeschreibung
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.14 Bürgerbüro, Standesamt
Öffnungszeiten
Hinweis:
Mit unserer Online-Terminvergabe können Sie selbstständig einen Termin bei uns reservieren.
Sie können das Bürgerbüro auch ohne Termin aufsuchen. Bitte planen Sie dann jedoch ggf. Wartezeiten mit ein.
Montag: 09.00-16.00,
Dienstag: 09.00-18.00,
Mittwoch: 09.00-13.00 (nur mit Termin),
Donnerstag: 09.00-16.00,
Freitag: 09.00-13.00
jeden ersten Samstag im Monat
von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Rathaus - Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 2233
- E-Mail:
- buergerbuero@halberstadt.de
- E-Mail:
- standesamt@halberstadt.de
Formulare