Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Leistungsbeschreibung
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.14 Bürgerbüro, Standesamt
Öffnungszeiten
Hinweis:
Mit unserer Online-Terminvergabe können Sie selbstständig einen Termin bei uns reservieren.
Sie können das Bürgerbüro auch ohne Termin aufsuchen. Bitte planen Sie dann jedoch ggf. Wartezeiten mit ein.
Montag: 09.00-16.00,
Dienstag: 09.00-18.00,
Mittwoch: 09.00-13.00 (nur mit Termin),
Donnerstag: 09.00-16.00,
Freitag: 09.00-13.00
jeden ersten Samstag im Monat
von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Rathaus - Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 2233
- E-Mail:
- buergerbuero@halberstadt.de
- E-Mail:
- standesamt@halberstadt.de