Hund anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Voraussetzungen
- Sie halten einen Hund
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.11 Ordnung und Sicherheit
Beschreibung
Wichtige Telefonnummern: Fundbüro 03941/ 551320 Anmeldung für Feuerwerk Klasse II, öffentliche Veranstaltungen, Traditionsfeuer, Beantragung Hausnummern, Ausnahmen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz 03941/ 551327
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Domplatz 49
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 55 1320
Obdachlosenangelegenheiten
- Telefon:
- 03941 55 1320
Fundbüro
- Telefon:
- 03941 55 1323
Teamleitung Ordnung
- Web:
- https://www.halberstadt.de
- E-Mail:
- ordnung@halberstadt.de