Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
Leistungsbeschreibung
Auf Antrag (formlos) können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten von der Verfassungsschutzbehörde erhalten. Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung
- eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes drohen würde,
- Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
- die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zu befürchten wären,
- die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder
- andere Rechtsvorschriften oder berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um Missbrauch vorzubeugen ist ein Identitätsnachweis, z.B. eine Kopie des Personalausweises, erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
Verfassungsschutzbehörde
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - Arbeitssicherheits-/ Datenschutzbeauftragter
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Adressen
Petershof - Kreuzgang, Domplatz 49
38820Halberstadt
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 1014
- Web:
- https://www.halberstadt.de
- E-Mail:
- datenschutz@halberstadt.de