Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen

Leistungsbeschreibung

Auf Antrag (formlos) können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten von der Verfassungsschutzbehörde erhalten. Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung

  • eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes drohen würde,
  • Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
  • die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zu befürchten wären,
  • die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder
  • andere Rechtsvorschriften oder berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um Missbrauch vorzubeugen ist ein Identitätsnachweis, z.B. eine Kopie des Personalausweises, erforderlich

Was sollte ich noch wissen?

Verfassungsschutzbehörde

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - Arbeitssicherheits-/ Datenschutzbeauftragter

Öffnungszeiten

Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr

Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

Adressen

Anschrift
Petershof - Kreuzgang, Domplatz 4938820 Halberstadt, Stadt
Petershof - Kreuzgang, Domplatz 49
38820Halberstadt
Postanschrift
Postanschrift 4.0 Fachbereich - Wirtschaft, Stadtplanung, Kultur
Holzmarkt 1
38820Halberstadt

Kontakt

Telefon:
+49 3941 55 1014
Web:
https://www.halberstadt.de
Zurück
Nach oben