Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden. Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Anträge / Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - 3.3 Straßenverkehr
Öffnungszeiten
Montag: 09 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr
Freitag: 09 - 12 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Adressen
Domplatz 49
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- +49 3941 55 1330
Abteilungsleitung
- E-Mail:
- strassenverkehrsabteilung@halberstadt.de
- E-Mail:
- strassenverkehr@halberstadt.de
Mitarbeitende
FrauM.Hartmann
- Telefon:
- +49 3941 55-1333
- E-Mail:
- strassenverkehr@halberstadt.de
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-1232
- Fax:
- 0345 514-1829
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de