Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen
Leistungsbeschreibung
Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
 - Schutz vor Ladendieben
 - Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
 
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
 - keine Angaben
 - Aufzug vorhanden
 - keine Angaben
 
Kontakt
- Telefon:
 - 0391 5693-0
 - E-Mail:
 - info@magdeburg.ihk.de